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Allgemeine Geschäftsbedinungen Franz Posch
Blumentröge
1. Vertrag
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein
Kaufvertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Wird die Lieferung ohne vorherige
Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der
Vertrag durch die Annahme der Lieferung
unter diesen Bedingungen zustande. Sämtliche
Verträge richten sich ausschliesslich nach
diesen Bedingungen, die durch
Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller
anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen
des Bestellers wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Nebenabreden und Änderungen
sowie die Verwendung entgegenstehender
Geschäftsbedingungen bedürfen unserer
schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferumfang und Lieferzeit,
Transportschäden
Für den Umfang der Lieferung ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung massgebend.
Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie
z.B. Abbildungen, Zeichnungen und
Gewichtsangaben sind nur annähernd
massgebend, soweit sie von uns nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
worden sind. An sämtlichen von uns vor oder
nach dem Vertragsschluss zur Verfügung
gestellten Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen
Dritten nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung zugänglich gemacht werden.
Sämtliche derartigen Zeichnungen und
Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht
zustande kommt oder wieder aufgelöst wird,
unaufgefordert und unverzüglich
zurückzugeben. Für die Einhaltung von uns
angegebener Versand- oder Lieferfristen
haften wir, wenn sie von uns ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet wurden. Ist ein
verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder
eine verbindliche Lieferfrist überschritten,
so kann der Besteller schriftlich eine
Nachfrist von einem Monat setzen und nach
deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag
zurücktreten. Der Besteller ist
verpflichtet, Lieferungen und
Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die
Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt
der Besteller eine Lieferung nicht ab, so
gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in
Verzug und ist zum Ersatz der daraus
entstehenden Schäden verpflichtet.
Transportschäden werden im Rahmen unserer
Transportversicherung nur ersetzt, wenn der
Schaden uns oder dem Transporteur spätestens
innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung der
Ware oder bei verdeckten Schäden nach
Erkennbarkeit des Schadens schriftlich
angezeigt wird.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager Kaindorf.
Verlangt der Besteller eine besondere
Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu
seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die
Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und
Verbrauchsmaterialien werden gesondert in
Rechnung gestellt. Anfallende Steuern,
Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben
trägt der Besteller.
4. Zahlung
Zahlungen haben gemäß der jeweils gültigen
Zahlungsvereinbarung netto zu erfolgen,
soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart worden ist. Auch bei
Teillieferungen ist der gesamte
Rechnungsbetrag für die Teillieferung gemäß
der jeweils gültigen Zahlungsvereinbarung
netto zu zahlen. Bei erstmaliger Bestellung
kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt
werden. Bei der Rücksendung von Ware sowie
bei Kleinmengen-Bestellungen behalten wir
uns den Versand per Nachnahme vor. Beim
Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir
berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung
Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in
Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu
berechnen und bis zum Zahlungseingang
weitere Lieferungen zurückzubehalten.
Schecks werden nur nach besonderer
Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und
für uns kosten- und spesenfrei angenommen.
Bei Zahlungen im Aussenwirtschaftsverkehr
gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten
des Bestellers. Bei einer Änderung der
Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns
nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder
falls die Zahlungsbedingungen nicht
eingehalten werden, sind wir auch bei
Vereinbarung besonderer Zahlungsziele
berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher
offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder
die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig
zu machen und die Herausgabe bereits
gelieferter Waren unbeschadet weiterer
Schadensersatzansprüche zu verlangen. Die
Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten
oder die Aufrechnung mit irgendwelchen
Gegenforderungen des Bestellers ist
ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Rücktrittsrecht
Sind wir mit unserer Leistungsverpflichtung
in Verzug, hat der Besteller das Recht, vom
Vertrag zurückzutreten. Ist der
Vertragspartner Verbraucher im Sinne des
Konsumentenschutzgesetztes so steht im das
Recht zu von Verträgen bzw
Vertragserklärungen, die über den Fernabsatz
geschlossen wurden, innerhalb von sieben
Werktage, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt, zurückzutreten. Die Frist
beginnt bei Verträgen über die Lieferung von
Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim
Besteller, bei Verträgen über die Erbringung
von Dienstleistungen mit dem Tag des
Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist
abgesendet wird. Es besteht kein
Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren,
die nach Kundenspezifikationen angefertigt
werden, die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind.
6. Höhere Gewalt
Weder der Besteller noch wir haften für
Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz
oder zum Teil auf Ereignissen von höherer
Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt
sind z.B. Krieg u.ähnliche Zustände,
Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder
Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung,
Verkehrsstörungen und Anordnungen der
öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser
Störungen und deren Auswirkungen sind wir
von der Lieferpflicht befreit und nach
Wiedereintritt normaler Verhältnisse
berechtigt, nach unserer Wahl die
vereinbarte Menge zu liefern oder vom
Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zum
vollständigen Ausgleich aller unserer
Forderungen gegen den Besteller unser
Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet,
die in unserem Eigentum stehenden Waren mit
kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren
und ausreichend zu versichern. Der Besteller
ist zur Verarbeitung und Veräusserung der
Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang
berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und
Sicherungsübereignung. Eine etwaige
Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns
hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der
Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware
darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Der Besteller tritt bereits jetzt seinen
Kaufpreisanspruch aus zukünftiger
Veräusserung sicherungshalber an uns ab. Auf
Verlangen hat uns der Besteller die
Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der
Besteller ist zum Einziehen der uns
abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht
aber zu Verfügungen anderer Art. Diese
Ermächtigung ist jederzeit widerruflich.
Vollstreckungsmassnahmen in uns zustehende
Sachen und Rechte hat uns der Besteller
unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten
trägt der Besteller. |