Allgemeine Geschäftsbedinungen Franz Posch Blumentröge

1. Vertrag

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung ohne vorherige Auftragsbestätigung durchgeführt, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Bedingungen zustande. Sämtliche Verträge richten sich ausschliesslich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Abnahme vom Besteller anerkannt werden. Abweichenden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden und Änderungen sowie die Verwendung entgegenstehender Geschäftsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Lieferumfang und Lieferzeit, Transportschäden

Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie z.B. Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd massgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Sämtliche derartigen Zeichnungen und Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben. Für die Einhaltung von uns angegebener Versand- oder Lieferfristen haften wir, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Ist ein verbindliches Versand- oder Lieferdatum oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, so kann der Besteller schriftlich eine Nachfrist von einem Monat setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller ist verpflichtet, Lieferungen und Teillieferungen unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme ist schriftlich zu bestätigen. Nimmt der Besteller eine Lieferung nicht ab, so gerät er ohne Mahnung und Fristsetzung in Verzug und ist zum Ersatz der daraus entstehenden Schäden verpflichtet. Transportschäden werden im Rahmen unserer Transportversicherung nur ersetzt, wenn der Schaden uns oder dem Transporteur spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung der Ware oder bei verdeckten Schäden nach Erkennbarkeit des Schadens schriftlich angezeigt wird.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager Kaindorf. Verlangt der Besteller eine besondere Verpackungsart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten. Die Verpackungskosten für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien werden gesondert in Rechnung gestellt. Anfallende Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben trägt der Besteller.

4. Zahlung

Zahlungen haben gemäß der jeweils gültigen Zahlungsvereinbarung netto zu erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Auch bei Teillieferungen ist der gesamte Rechnungsbetrag für die Teillieferung gemäß der jeweils gültigen Zahlungsvereinbarung netto zu zahlen. Bei erstmaliger Bestellung kann Vorkasse oder Nachnahme verlangt werden. Bei der Rücksendung von Ware sowie bei Kleinmengen-Bestellungen behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor. Beim Überschreiten der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, ab der ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren und darüber hinaus Zinsen in Höhe der uns entstandenen Bankzinsen zu berechnen und bis zum Zahlungseingang weitere Lieferungen zurückzubehalten. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Bei Zahlungen im Aussenwirtschaftsverkehr gehen sämtliche Kosten und Spesen zu Lasten des Bestellers. Bei einer Änderung der Kreditwürdigkeit des Bestellers, die uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, oder falls die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, sind wir auch bei Vereinbarung besonderer Zahlungsziele berechtigt, sofortige Zahlung sämtlicher offenen Rechnungen zu verlangen, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten und/oder die Lieferung von Vorauszahlungen abhängig zu machen und die Herausgabe bereits gelieferter Waren unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche zu verlangen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit irgendwelchen Gegenforderungen des Bestellers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Rücktrittsrecht

Sind wir mit unserer Leistungsverpflichtung in Verzug, hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes so steht im das Recht zu von Verträgen bzw Vertragserklärungen, die über den Fernabsatz geschlossen wurden, innerhalb von sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, zurückzutreten. Die Frist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Besteller, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Es besteht kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

6. Höhere Gewalt

Weder der Besteller noch wir haften für Nichterfüllung oder Verzug, soweit dies ganz oder zum Teil auf Ereignissen von höherer Gewalt beruht. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Krieg u.ähnliche Zustände, Betriebsstörungen, Arbeiter-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen und Anordnungen der öffentlichen Gewalt. Für die Dauer dieser Störungen und deren Auswirkungen sind wir von der Lieferpflicht befreit und nach Wiedereintritt normaler Verhältnisse berechtigt, nach unserer Wahl die vereinbarte Menge zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehenden Waren mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Der Besteller ist zur Verarbeitung und Veräusserung der Waren im ordnungsgemässen Geschäftsgang berechtigt, nicht aber zur Verpfändung und Sicherungsübereignung. Eine etwaige Verarbeitung erfolgt für uns, ohne dass uns hierdurch Verpflichtungen entstehen. Der Weiterverkauf der von uns gelieferten Ware darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Der Besteller tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch aus zukünftiger Veräusserung sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat uns der Besteller die Abtretung schriftlich zu bestätigen. Der Besteller ist zum Einziehen der uns abgetretenen Forderungen ermächtigt, nicht aber zu Verfügungen anderer Art. Diese Ermächtigung ist jederzeit widerruflich. Vollstreckungsmassnahmen in uns zustehende Sachen und Rechte hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen. Interventionskosten trägt der Besteller.